Auch mal Pause machen …

Im April gab es nach längerer Zeit mal keinen Beitrag im Blog. Sind mir die Themen oder die Ideen ausgegangen?

Während man bei den Ideen vielleicht seine Zweifel haben kann, sind die Themen unstrittig: Es gibt soviele aktuelle und für die Allgemeinheit wichtige Themen, bei denen die Mathematik siginifkante Beiträge liefern kann, wie z.B.

* die Entwicklung und Prognose des Klimawandels,
* der optimale Ausbau und die Steuerung unserer Stromnetze,
* die Diskussion über die Pflicht des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung,
* die dringende Notwendigkeit der Reform der Finanzierung der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge,
* der Finanzbildung der Bevölkerung,
* ….

Leider muss man für fast jedes dieser Themen etwas weiter ausholen, sich genau informieren, evtl eigene Rechnungen durchführen und Überlegungen anstellen, um etwas Fundiertes aussagen zu können.

Und ähnlich, wie es auch in der mathematischen Forschnung manchmal sinnvoll sein kann, eine Pause zu machen, um neue Ideen zu erhalten, so ist auch hier im Blog gerade ein Entscheidungsprozess am Laufen, was denn jetzt das nächste große Thema werden wird.

Aber zumindest ein Thema mit direktem Mathematikbezug kann schnell abgehandelt werden, die Erhöhung des Höchstrechnungszinses (HRZ) auf 1%. Dann auch gleich mal die Fragen, die es zu klären gibt:

* Was ist der HRZ?
* Wer legt ihn fest?
* Bringt die Erhöhung von 0,25% auf 1% überhaupt irgendwas?

Also dann:

Der HRZ ist der maximale Zinssatz, mit dem Lebensversicherer ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden abzinsen dürfen. Er wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt. Früher gab es einen präzisen Algorithmus für seine Festlegung, der sich am durchschnittlichen Zinskupon zehnjähriger (Bundes-)Anleihen in den letzten zehn Jahren orientierte und der dann (gerundet) vom 60%-Wert dieses Durchschnitts abhing. Da Versicherer sehr lange hauptsächlich in Anleihen mit einer (durchschnittlichen) Laufzeit von 10 Jahren investierten, war es für sie recht risikolos, den HRZ auch als (Mindest-) Garantieverzinsung auf das angesparte Vermögen im Rahmen einer sogenannten klassischen Kapitalversicherung anzubieten. Im Verlauf der Niedrigzinsphase der letzten zehn Jahre bis hin zu der Negativzinsphase in den frühen Jahren dieses Jahrzehnts wurde der Algorithmus aber ausgesetzt (er hätte auch bei einem dauerhaften Negativzins zu zu hohen Werten geführt).

Jetzt erfolgte die erste Erhöhung des HRZ nach 30 Jahren. Und die Konsequenz ist auch durchaus signifikant. Wenn man z.B. eine Lebensversicherung mit 40 Jahren Laufzeit abschließt und am ein Kapital von 100.000 Euro gegen einen Einmalbeitrag erhalten will, so muss der Versicherer hierfür beim HRZ von 0,25% heute mindestens 90.945 Euro als Sicherheit hinterlegen, währen mit einem HRZ von 1% schon 67.165 Euro genügen.

Man sieht, auf lange Zeit machen auch kleine Zinsunterschiede sehr viel aus!